Behindertenpass im Scheckkartenformat

Quelle: http://www.kobv.at)

Änderung der Verordnung über die Ausstellung von Behindertenpässen und Parkausweisen

Bei Anträgen, die ab dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, werden die Behindertenpässe im Scheckkartenformat ausgestellt.

Die Vorderseite der Scheckkarte enthält u.a. die persönlichen Daten des Inhabers bzw. der Inhaberin, das Datum der Ausstellung sowie den Grad der Behinderung.

Der ebenfalls auf der Vorderseite angebrachte QR-Code ermöglicht Menschen mit Behinderungen, auf der Homepage des Sozialministeriumservice nähere Informationen zum Behindertenpass und den einzelnen Zusatzeintragungen abzurufen.

Da auf der Scheckkarte nur beschränkt Platz zur Verfügung steht, werden die Zusatzeintragungen auf der Rückseite in Form von Piktogrammen vorgenommen. An den Zusatzeintragungen selbst ändert sich nichts. In Fällen in denen kein aussagekräftiges Piktogramm zur Verfügung steht, erfolgt die Vornahme der Zusatzeintragung mittels Schriftzug.

Es erfolgt kein automatischer Umtausch von Behindertenpässen. Unbefristet ausgestellte Behindertenpässe, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden bleiben weiterhin gültig. Dasselbe gilt für bestehende Eintragungen in Behindertenpässen.

Nähere Infos: Homepage des Sozialministerium

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