Oberösterreichs Baurecht im Rückwärtsgang

(vom Landtagsabgeordneten a.D. Gunther Trübswasser)

Vor zwei Jahrzehnten wurde mit dem Oö. Bautechnikgesetz 1994 (Oö. BauTG) erstmals der Begriff „barrierefrei“ in das Baurecht aufgenommen. Seither gab es in mehreren Novellen immer wieder kleinere und größere Verbesserungen des Baurechts zugunsten der Barrierefreiheit und damit einer Zugänglichkeit für alle und ohne Diskriminierungen.

Jetzt, in der Landtagssitzung am 18. April 2013, sollen mit einer neuerlichen Novelle des Oö. BauTG erstmals der Retourgang eingelegt und einige, für die Barrierefreiheit maßgebliche Bestimmungen zurückgenommen werden. Mit einem Weniger an Barrierefreiheit will die Politik jetzt 1 – 2% der Kosten sparen. Und dies, obwohl man längst weiß, dass die wahren Kostentreiber die Grundpreise, Spekulationsgewinne und die steigenden Baupreise sind.

Ausgerechnet jetzt – fünf Jahre nachdem Österreich der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen beigetreten ist – kommt dieser Sparversuch zu Lasten der Barrierefreiheit und jener Menschen, die darauf angewiesen sind. Ausgerechnet jetzt, da diese Konvention von der Politik umgesetzt und mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen durchgesetzt werden sollten, geht Oberösterreich erstmals einige Schritte zurück:
Gaststätten, Cafés, Konditoreien etc. mit 25 und weniger Sitzplätzen nicht mehr barrierefrei!
„sonstige Gebäude, die allgemein zugänglich sind“ für 50 oder weniger Kundinnen und Kunden nicht mehr barrierefrei!
Rampen im Innenbereich bis 10% Steigung (!) erlaubt
Bewegungsflächen vor Türen (wichtig für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen) dürfen entfallen!
2. Handlauf im Stiegenhaus darf entfallen!
Lift im geförderten Wohnbau erst ab dem 3. Obergeschoß (bis 2010 in Verbindung mit der Neubauförderungsverordnung ab dem 2. Obergeschoß)!
Der Vorsitzende von SOS-Menschenrechte, Gunther Trübswasser bezeichnete diese Verschlechterungen für die Barrierefreiheit im Baurecht als verheerendes Signal: „Die Novelle zum Oö. BauTG geht sorglos mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen um und ist ein klarer Fall von Doppelbödigkeit, wenn Menschenrechtsakte großartig ratifiziert werden, aber dann genau das Gegenteil passiert.“

Hier würden Menschenrechte missachtet, betont Trübswasser und kündigt an, dass der zu erwartende Beschluss im Oö. Landtag von den Betroffenen nicht so ohne Weiteres hingenommen werden wird.

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