Parkpickerl in Wien

Ermäßigung für Menschen mit Behinderungen
(aus KOBV-Zeitung Nr. 3/2016)

In immer mehr Bezirken Wiens sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet. Mit dem Parkpickerl können Anrainer in ihrem Bezirk in der flächendeckenden Kurzparkzone parken, solange sie wollen.

Für Menschen mit Behinderungen wird von den Magistratischen Bezirksämtern in Wien bei Ausstellung des Parkpickerls eine Ermäßigung gewährt. Die Verwaltungsabgabe beträgt nur € 1,81 an Stelle von € 35,70 (somit eine Ersparnis von € 33,89). Voraussetzung ist die Vorlage eines vom Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt) ausgestellten Behindertenpasses.

Unser Hinweis! Wenn Sie Inhaber eines Parkausweises gemäß § 29 b StVO sind, brauchen Sie kein Parkpickerl. Sie können in der Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung und gebührenfrei parken.

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