„Von Barrierefreiheit profitieren alle Menschen“

(Stellungnahme anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen von Mag. Wolfgang Glaser)

Im Jahr 1992 wurde auf Initiative von „Disabled Peoples International“ der 5. Mai zum Europaweiten Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen erklärt.

Barrierefreiheit

Eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung ist das Vorhandensein von Barrierefreiheit. In Österreich gibt es noch viel zu tun, um Barrierefreiheit herzustellen oder zu verbessern. Vor allem gibt es kaum Restaurants und Lokale, die barrierefrei zugänglich sind und auch ein Behinderten-WC haben.

Auch barrierefreie Wohnungen gibt es in Steyr noch viel zu wenig. Ich wohne in Steyr und alleine in meinem Wohnblock wohnen 7 Rollstuhlfahrer, weil es in anderen Stadtteilen kein entsprechendes Angebot an barrierefreien Wohnungen gibt.

Bedenkt man, dass auf Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit körperlicher Behinderung angewiesen sind, sondern auch ältere mobilitätseingeschränkte Menschen und Familien mit Kleinkindern, müssten eigentlich mindestens 20 % aller Wohnungen barrierefrei sein.

Sowohl in OÖ als auch in Salzburg gibt es nun Tendenzen die gesetzlichen Grundlagen für den barrierefreien Wohnbau zu lockern, um vermeintlich Kosten zu sparen. Volkswirtschaftlich betrachtet ist dies in Anbetracht der Tatsache, dass die Bevölkerung immer älter wird, nicht sinnvoll. Dazu kommt noch, dass ja von Barrierefreiheit alle Menschen profitieren und die Lebensqualität der gesamten Bevölkerung erhöht. Auf Kosten von Barrierefreiheit zu sparen, heißt als auf Kosten der Lebensqualität zu sparen.

Mobilität

Nur wenige behinderte Menschen können selbst mit einem Auto fahren und sind daher auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen oder müssen auf relativ kostspielige Alternativen wie Taxi oder Behindertenfahrtendienst zurückgreifen.

Mit Problemen muss man als Rollstuhlfahrer auch rechnen, wenn man mit dem Zug von Steyr reisen möchte. Es gibt nun zwar einen barrierefreien Bahnhof und Niederflurzüge, aber auf der Strecke bis nach St. Valentin beispielsweise keine Zugbegleiter mehr. Beim Ein- und Aussteigen ist man jedoch insbesondere mit einem Elektro-Rollstuhl oft auf Hilfe angewiesen, die durch die Abwesenheit eines Zugbegleiters nicht immer greifbar ist. Mangelnde Barrierefreiheit und Mobilität sind Faktoren, die zur Isolation von Menschen mit Behinderung führen können. Um dieser Isolation entgegenzuwirken habe ich einen Behindertenstamm- tisch gegründet. Wir treffen uns jeden letzten Samstag im Monat um 16 Uhr in Steyr im Gasthaus Zöchling zum gegenseitigen Austausch.

Nahversorgung

Auch die Verschlechterung der Nahversorgung stellt für Menschen mit körperlicher Behinderung ein großes Problem dar. Es gibt immer mehr Einkaufszentren am Rande der Städte, während im Stadtzentrum aber auch in den Stadtteilen immer mehr Geschäfte zusperren.

Besonders schmerzlich ist, dass es auch immer weniger Postämter gibt. Der Mangel an Postämtern betrifft die Bevölkerung, Menschen mit Mobilitätseinschränken leiden aber besonders darunter, denn ein weiter entferntes Postamt außerhalb des eigenen Stadtteiles zu erreichen, ist gerade für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mit unzumutbaren Belastungen verbunden:

Bereich Arbeit

Gerade in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten haben es Menschen mit Behinderung besonders schwer eine Arbeit zu finden. Laut Statistik des AMS waren im März 2012 in Steyr 2.743 Menschen auf Arbeitssuche. 574 davon führt das AMS als Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Das sind also 20,93 % der Arbeitssuchenden. Erschreckend ist dabei, dass die Zahl der arbeitssuchenden Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Vergleich zum Vorjahr um 13,7 % angestiegen ist.

Arbeitsassistenzen tragen zwar dazu bei, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu vermitteln und Vorurteile gegenüber behinderten Arbeitnehmern abzubauen, aber die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen ist trotzdem nach wie vor wesentlich stärker im Ansteigen begriffen als bei nichtbehinderten Menschen.

Auch der Irrglaube Menschen mit Behinderung seien so gut wie unkündbar, macht es vielen Menschen mit Behinderung schwer, einen Arbeitsplatz zu finden. Nur wenige wissen, dass für bis zum 31. 12. 2010 abgeschlossene Arbeitsverhältnisse der Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung in Kraft tritt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als nach 6 Monate gedauert hat.

Für ab dem 1. 1. 2011 abgeschlossene Dienstverhältnisse tritt der Kündigungsschutz erst nach 4 Jahren in Kraft. Kündigungsschutz bedeutet in diesem Fall, dass für eine Kündigung einer begünstigten behinderten Person die Zustimmung des Behindertenausschusses beim Bundessozialamt notwendig ist.

Unternehmen müssen laut Behinderteneinstellungsgesetz für je 25 Arbeitnehmer eine begünstigte behinderte Person einstellen. behinderten Arbeitnehmer beschäftigen. Unternehmen, die diese Quote nicht erfüllen, müssen pro einzustellender behinderter Person eine Ausgleichstaxe in der Höhe von € 226,- monatlich bezahlen.

Nach meiner Ansicht wird man die Arbeitslosenrate behinderter Menschen nur dann nachhaltig senken können, wenn man diese Ausgleichstaxe erheblich erhöhen würde. Spürbar ist auch, dass der Leistungsdruck in der Arbeitswelt in den letzten Jahren massiv angestiegen ist, was auch dazu führt, dass immer mehr Menschen negativen Stress erleben, an Burn-out leiden und dadurch arbeitsunfähig werden. Etwa 2,5 Mio. Krankenstandstage im Jahr hängen laut dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger mit psychischen Problemen zusammen Schon jede dritte Invaliditätspension wird wegen psychischer Erkrankungen zuerkannt.

Ein Wirtschaftssystem, das nicht menschengerecht ist und sich nur an Wachstum und Effizienz orientiert, wird sich früher oder später selbst zerstören, weil es die Menschen krank macht. Abschließend möchte ich nur mehr bemerken, dass ich denke, dass die Gesellschaft von Menschen mit Behinderung etwas sehr Wesentliches lernen kann und das ist, dass Lebensqualität, Sinnerfüllung und Menschenwürde mehr zählen müssen als bloße Gewinnorientierung und Leistungsdruck.

Was die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zum Thema Barrierefreiheit, Mobilität und Arbeit sagt

Am 26. Oktober 2008 hat Österreich die UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Ziel dieser Konvention ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden.

Zu den angesprochenen Themen Barrierefreiheit, Mobilität und Arbeit steht in der UNKonvention folgendes:

Artikel 9 (Barrierefreiheit) – verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, angemessene Vorkehrungen zu ergreifen, um für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang wie für nichtbehinderte Menschen zur physischen Umgebung, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die für die Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten zugänglich sind, bereitzustellen.

Dies bedeutet für Österreich, dass sowohl der Bund als auch die Länder und Gemeinden Barrierefreiheit nicht nur im Baubereich, sondern in allen Lebensbereichen herstellen müssen. Dazu zählen z.B. amtliche Veröffentlichungen in Blindenschrift, der Einsatz von Gebärdendolmetschern in den Medien, komplexe Sachverhalte für Menschen mit Lernschwierigkeiten in einfacher Sprache darzustellen usw.

Artikel 20 (Persönliche Mobilität) – Die Vertragsstaaten sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen zu erschwinglichen Preisen und wann immer sie es möchten, mobil sein können.

Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) – verpflichtet die Unterzeichnerstaaten das gleichberechtigte Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit wie alle anderen Menschen anzuerkennen, dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen barrierefreien Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wurde. Im engeren Sinn umfasst das Recht den Zugang zur Arbeit, beinhaltet aber im weiteren Sinne auch den Schutz vor unfairer Entlassung und jeglicher Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Beschäftigung wie z.B. Entgelt, Arbeitsbedingungen, Weiterbildung etc. Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, Arbeitserfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sammeln. Demnach sind Regierungen dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen für die volle Verwirklichung des Rechts auf Arbeit zu treffen. Dazu zählen auch Beratungsprogramme für eine Stellenvermittlung, Ausbildung oder Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung dabei.

Es müssen z.B. Anreize zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen geschaffen werden.
Menschen mit Behinderungen müssen auch Unterstützung bei einer selbständigen Arbeit oder bei der Gründung eines eigenen Geschäftes erhalten.

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